§ 21 Festsetzungsverfahren
Stand: 10.06.2019
Folgende Geschäfte im Festsetzungsverfahren werden dem Rechtspfleger übertragen:
Wird zitiert von 101 Entscheidungen zu § 21 RPflG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Stuttgart, 04.10.2013 – 8 W 329/13
- OLG Karlsruhe, 16.02.2017 – 2 Ws 34/17Zitiert von 2
- LG Hagen, 06.07.2016 – 44 Qs 65/16Zitiert von 1
- LAG Düsseldorf, 06.10.1998 – 7 Ta 306/98
- BVerfG, 10.12.1998 – 2 BvR 1516/93Erinnerung gegen Kostenfestsetzung; keine Kostenerstattung für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aus einem Kostenfestsetzungsbeschluß des BundesverfassungsgerichtsZitiert von 11
- BGH, 08.02.2023 – 2 ARs 302/22Gerichtsstandsbestimmung für die Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung
Zuletzt entschieden
- OLG Nürnberg, 15.01.2026 – 8 W 39/26
- OLG Hamburg, 11.03.2025 – 2 W 24/24
- OLG Bremen, 11.03.2025 – 2 W 24/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 21 RPflG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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17.12.2018 Ausfertigung
§ 21 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I 2573)
BGBl. 2018 I S. 2573
BGBl. 2018 I S. 2573 Gesetzgebungsmaterialien
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