§ 21 Festsetzungsverfahren
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 99
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Stuttgart, 04.10.2013 – 8 W 329/13
- OLG Karlsruhe, 16.02.2017 – 2 Ws 34/17Zitiert von 2
- LG Hagen, 06.07.2016 – 44 Qs 65/16Zitiert von 1
- LAG Düsseldorf, 06.10.1998 – 7 Ta 306/98
- BVerfG, 10.12.1998 – 2 BvR 1516/93Erinnerung gegen Kostenfestsetzung; keine Kostenerstattung für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aus einem Kostenfestsetzungsbeschluß des BundesverfassungsgerichtsZitiert von 11
- BGH, 08.02.2023 – 2 ARs 302/22Gerichtsstandsbestimmung für die Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung
Zuletzt entschieden
- OLG Nürnberg, 15.01.2026 – 8 W 39/26
- OLG Hamburg, 11.03.2025 – 2 W 24/24
- OLG Bremen, 11.03.2025 – 2 W 24/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 21 RPflG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Folgende Geschäfte im Festsetzungsverfahren werden dem Rechtspfleger übertragen:
1.
die Festsetzung der Kosten in den Fällen, in denen die §§ 103ff. der Zivilprozessordnung anzuwenden sind;
2.
die Festsetzung der Vergütung des Rechtsanwalts nach § 11 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes;
3.
die Festsetzung der Gerichtskosten nach den Gesetzen und Verordnungen zur Ausführung von Verträgen mit ausländischen Staaten über die Rechtshilfe sowie die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen.